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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB von Mira Elsasser Fotografie

Stand 31/07/2023

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Anwendungsbereich
  2. Auftragsproduktionen
  3. Lizenzierung von Stock-Fotos
  4. Vergütung
  5. Haftung
  6. Datenschutz
  7. Schlussbestimmung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fotografin stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

2. Auftragsproduktionen

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt die Fotografin für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot der Fotografin und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt die Fotografin die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Weitere Zusatzleistungen der Fotografin wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
  4. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  5. Die Fotografin räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Die Fotografin hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

3. Lizenzierung von Stock-Fotos

  1. Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt die Fotografin dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
  2. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann die Fotografin verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.

4. Vergütung

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung der Fotografin im angemessenen Umfang.
  3. Ist die Fotografin für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält die Fotografin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen der Fotografin und um den Betrag, den die Fotografin mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.

5. Haftung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
  2. Die Fotografin haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.

6. Datenschutz

  1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von der Fotografin gespeichert.
  2. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

7. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.